Die Reinigung der Gehwege ist in Brandenburg Aufgabe der Gehweganlieger; so steht
es in derStraßenreinigungs- und Gebührensatzung. Danach ist der
jeweilige Anlieger des an den Gehweg angrenzenden Grundstücks gehalten,
mindestens einmal pro Woche bei Bedarf auch häufiger den Gehweg vor seinem
Grundstück zu reinigen. Der Kehricht darf dabei nicht auf die Fahrbahn gekehrt
oder im Gully entsorgt werden.
Kehricht gehört nicht in die Mülltonne, sondern ist Sondermüll und muss fachgerecht entsorgt werden. Laub kann
kompostiert gehört nicht auf die Straße, sondern muss in der Biotonne entsorgt werden.

Aus diesem Grund übernehmen wir die Reinigung und Unkrautbeseitigung der zu Ihrem Grundstück gehörenden Gewege und Flächen, Laubfegen im Herbst und das Leeren von Papier- und Abfallkörben. Für größeren oder stark verschmutzte Flächen verfügen wir über moderne und umweltfreundliche Kehrsaugmaschienen.