Vor Beginn der Fällarbeiten müssen Sie als Auftraggeber bei Ihrem zuständigen Umweltamt/Ordnungsamt klären, in wie weit Ihre zu fällenden Bäume der ortsüblichen Baumschutzsatzungen unterliegen. Erst nach Vorliegen einer dann notwendigen Fällgenehmigung sind wir als Unternehmen berechtigt, die Fällung durchzuführen. Ebenso greift die Satzung bei die den Habitus verändernden Maßnahmen.
Die mit der Fällung verbundenen Ersatzpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen stellen dann den Abschluß der Arbeiten dar. Jahreszeitlich bedingt finden diese meist in der folgenden Vegetationsperiode statt.
Die bereits erwähnte Seilklettertechnik bildet in der Baumpflege die Grundlage für eine adäquate Pflege Ihrer Bäume. Dadurch ist es möglich, effiziente Ausästungsarbeiten und Totholzentnahmen durchzuführen, bei denen der Baum nicht durch den Einsatz einer schweren Arbeitsbühne verletzt wird. Während bei der Fällung eine Kombination von Motorsägen und Handsägen verwandt wird, kommen in der Baumpflege meist nur Handsägen zum Einsatz, um die Wunden und Schnittverletzungen so sauber wie möglich zu gestalten.
Duch den Einsatz der Seilklettertechnik ist es nun möglich, bis in den sonst kaum zugänglichen Feinastbereich vorzudringen, ohne den Baum zu beschädigen. Erst dadurch kann der Baum eine komplette Kronenpflege erhalten und Sie haben für die nächsten Jahre Ihre Ruhe in Punkten Verkehrssicherheit und Erhaltungspflege.
Bei der Durchführung von Lichtraumprofilen und Verkehrssicherungsmaßnahmen ergänzen sich oft Seilklettertechnik und der Einsatz von Arbeitsbühnen, da hier oft Teilfällungen und Pflege der Bäume auf einmal realisiert werden.